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Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Diese Verkauf- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte, auch für solche in der Zukunft. Sie gelten auch dann, wenn nicht jeweils besonders darauf Bezug genommen wurde. Soweit Einkaufsbedingungen unserer Kunden entgegenstehen, sind diese unwirksam, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Andererseits gelten auch bei abweichenden Einkaufsbedingungen für alle unsere Lieferungen unsere Lieferbedingungen als vereinbart, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Widerruf in den allgemeinen Bedingungen genügt dazu nicht. Eine etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen steht der Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags nicht entgegen. Mit der Übernahme des Liefergegenstands unterwirft sich der Kunde in jedem Falle diesen Lieferbedingungen.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges erklärt wird. Angebote unserer Mitarbeiter sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich wiederholt oder bestätigt sind. Ein Gleiches gilt für mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bestimmungen. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist nur schriftlich möglich. Kundenschutz kann nur ausnahmsweise für Einzelprodukte bei garantierten Abnahmemengen gewährt werden.

3. Wir behalten uns geringfügige Abweichungen der Ware oder der Ausführung von den Angaben in unseren Katalogen oder Angeboten vor. Zusicherungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Ansonsten sind Maße, Gewichts, Leistungs-, Beschaffungsangaben etc. -Abbildungen und technische Angaben- auch solche in Prospekten, Schreiben, Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen für uns immer unverbindlich und erfolgen insbesondere in Prospekten und Katalogen immer unter denn Vorbehalt der Änderung.

4. Lieferzeitangaben können nur als annähernd angesehen werden Sie sind für uns unverbindlich, sofern sie vor uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sofern wir wider Erwarten einmal mit unserer Lieferung in Verzug geraten sollten, ist unser Kunde berechtigt, nach Ablauf einer einmonatigen Nachfrist vorn Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Neben dem Rücktrittsrecht stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit zu, die bei Lieferung an einen Kaufmann bei grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen entfallen. Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen, auch Streik und Aussperrung sowie sonstige Ereignisse die unsere oder unserer Unterlieferanten Fertigung erschweren, insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, geben uns das Recht die Lieferfristen entsprechend der Beeinträchtigung zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deshalb Schadensersatzansprüche zustehen.

5. Erklären wir uns bereit, neue Ware zurückzunehmen, sofern sie sich in unversehrten Originalverpackungen befindet, so sind wir berechtigt die Gutschrift bzw. Rückzahlung des Kaufpreises um 30% zu kürzen, es sei darin, die Rücksendung beruht auf einem anerkannten Mangel der Lieferung oder auf einem Verschulden des Lieferers. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Bei Warenpackungen, die nicht mehr original verschlossen sind, behalten wir uns außerdem die Berechnung von Analysenkosten vor.

6. Soweit wir bei bestimmten Produkten eine Lieferzusage von dem Verwendungszweck abhängig machen müssen, haftet der Kunde für alle etwaigen Nachteile, die uns aus unzutreffenden Angaben erwachsen. Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften liegt, gilt die Bestellung des Käufers gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden sollen. Die Verbraucher dieser Waren sind gehalten unsere Produkte gemäß den Laboratoriumsrichtlinien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie anzuwenden.

7. Unsere Produkte sind für Laborzwecke und für den Einsatz bei der industriellen Fertigung geprüft. Vor der eventuellen Verwendung für einen anderen Zweck, insbesondere in der Medizin oder bei der Lebens- oder Genussmittelverarbeitung müssen sie vom Verwender auf ihre diesbezügliche Eignung überprüft werden. Eine Haftung für diese Verwendung kann daher von uns nicht übernommen werden.

8. Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Beanstandungen jedweder Art, auch Falschlieferungen und die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften müssen schriftlich angezeigt werden. Die beanstandete Ware darf nicht verarbeitet werden. Ein Einbau oder eine sonstige Bearbeitung stellt die Genehmigung der Lieferung als vertragsgemäße Erfüllung dar und schließt Gewährleistungsansprüche aus. Bei form- und fristgerechter Mängelrüge hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung unserer Lieferung oder
- nach unserer Wahl - auf Lieferung einwandfreier Ware. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche sind - außer im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften - ausgeschlossen. Bei Lieferung an einen Kaufmann gilt grundsätzlich: Die Mängelrüge muss spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Ware bei uns eingegangen sein. Andernfalls gilt sie als genehmigt. Wird von uns - gleichgültig aus weichem Grunde - weder nachgebessert noch Ersatz geliefert, so hat der Kunde keinen weitergehenden Anspruch als das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Wandlung, Minderung sowie Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - auch solche aus positiver Vertragsverletzung, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verzugs mit der Gewährleistung - sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist ist auf 3 Monate beschränkt.

9. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftiger Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Führung eines Kontokorrents erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf dessen Saldo. Es besteht Übereinstimmung, dass wir Eigentümer der Ware in jeder Form und in jeder Verarbeitungsstufe, sowie auch im fertigen Zustand bleiben. Eigentumserwerb gemäß §950 BGB wird ausgeschlossen. Der Kunde erwirbt Eigentum für uns und verwahrt die Ware für uns. Sollte eine Vereinigung oder Vermischung unserer Waren mit Waren des Kunden oder eines dritten erfolgen, so tritt der Kunde uns schon jetzt im Voraus das Eigentum oder Miteigentum an den verbundenen Gegenständen ab und verwahrt diese sorgfältig für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware und die aus einer Verarbeitung oder Verbindung (Vermischung) entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Unser Abnehmer tritt schon jetzt die Forderung gegen seinen Kunden aus dem Weiterverkauf oder aus der Verarbeitung unserer Leistungen in Höhe des Betrags unserer Rechnung zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorrangig an uns ab. Zahlungen des Kunden unseres Abnehmers, die nicht an uns weitergeleitet werden, finden in erster Linie auf den nicht an uns abgetretenen Teil der Gesamtforderung Anrechnung, sofern der Zahlende nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt. Soweit Forderungen an uns abgetreten sind, ist der Kunde zu jeder Auskunft an uns verpflichtet. Er ist bis auf jederzeitigen Widerruf zur Einziehung der Forderung für uns ermächtigt. Unsere Einziehungsermächtigung bleibt hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet uns von Pfändungen und sonstigen Zugriffen Dritter auf unsere Ware oder die an uns abgetretenen Forderungen sofort zu benachrichtigen. Kosten einer Intervention gehen zu seinen Lasten. Sofern die uns gegebenen Sicherheiten den Betrag unsere Forderungen um mehr als 25% übersteigen, sind wir zur Rückübertragung in entsprechenden Umfang verpflichtet. Mit Erfüllung unserer Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gehen alle Sicherheiten ohne besondere Übertragung auf den Kunden über Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts in unsere Verwahrung zu nehmen, bis der Kunde gezahlt hat. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in einem solchen Falle nur bei ausdrücklicher Erklärung unsererseits vor.

10. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Eching, sofern Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Versand und Transport erfolgen auch bei Verwendung unserer Fahrzeuge immer auf Gefahr des Empfängers. Versandweg, Beförderungsmittel und Verpackungsart werden wir unter Ausschluss jeder Haftung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Rahmen der für die einzelnen Beförderungsmittel geltenden Vorschriften auswählen. Eine Transportversicherung für den Warenwert ist von uns pauschal für alle Lieferungen abgeschlossen. Wir behalten uns vor, bei Einzelpositionen die Preise bis zu +10% zu ändern, ohne dies vorher anzuzeigen. Dabei liegt die Obergrenze bei 130 EUR je Position. Dem Kunden steht im Falle einer nicht angezeigten Preiserhöhung ein Rückgaberecht innerhalb von acht Tagen zu.

11. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Ein etwaiger Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist und wenn die vermerkte Frist eingehalten wird. Er errechnet sich aus dem Bruttorechnungsbetrag in der Höhe des auf der Rechnung angegebenen Satzes. Voraussetzung für jeden Skontoabzug ist die Regulierung aller anderen über 30 Tage alten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung. Zahlung durch Wechsel kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen Schecks und Wechsel werden immer nur erfüllungshalber angenommen. Wir behalten uns das Recht vor hereingenommene Wechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen als geeignetes Zahlungsmittel zurückzuweisen und Barzahlung zu fordern. Wechsel müssen bei einer Bank zahlbar gestellt sein. Ihre Laufzeit darf 90 Tage nicht überschreiten. Spesen etc. gehen immer zu Lasten des Kunden. Wechselzahlung schließt Skontoabzug aus. Die Zurückbehaltung von Zahlungen ist bei Lieferung an einen Kaufmann ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich dabei nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

12. Zur Vermeidung von Fehlbuchungen und daraus resultierenden Fehlmahnungen sind wir darauf angewiesen beim Zahlungseingang die betreffende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und die einzelnen Rechnungsbeträge zu erfahren. Wenn der Zähler mit dem Rechnungsempfänger nicht identisch ist, muss bei der Zahlung außerdem angegeben werden, auf wessen Namen die betreffende Rechnung ausgestellt war. Zahlungen, die ohne Angaben dieser Daten bei uns eingehen müssen wir zurückweisen bzw. als nicht geleistet betrachten.

13. Zahlungsverzug tritt bei Lieferung an einen Kaufmann mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung ein. Wir sind dann - sonst ab Mahnung - ohne weitere Nachweise zur Verrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechtigt. Im Übrigen hat Verzug mit einer Zahlung die sofortige Fälligkeit aller übrigen Forderungen zur Folge. Wir können bei Zahlungsverzug eine weitere Belieferung von Barzahlung der fälligen Verbindlichkeiten bzw. deren Sicherstellung abhängig machen. Bei Wechsel- oder Scheckprotest, bei gegen den Kunden gerichteten Pfändungen, bei Antrag auf Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahrens, aber auch bei Abnahmeverzug werden gestundete Forderungen auch ohne ausdrückliche Erklärung sofort fällig. Wir sind in diesem Falle aber auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt unser Kunde mit mindestens zwei Raten in Verzug, so wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig

14. Schadensersatzansprüche des Kunden, und zwar auch solche jedweder Art - zum Beispiel auch solche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Beratungs- oder Aufklärungspflicht, mangelhafter Lieferung etc. - sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Lieferung an einen Kaufmann gilt dieser Ausschluss auch für solche Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

15. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

16. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns geschlossenen Verträgen und für Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz Ausschließlicher Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche aus Geschäftsverbindung einschließlich Ansprüchen aus Scheck und Wechsel sowie die Frage der Gültigkeit des Vertrages selbst ist München. Das gilt in jedem Falle auch für das Mahnverfahren. Nach unserer Wahl können wir aber auch das für den Geschäftssitz unseres Vertragspartners zuständige Gericht anrufen. Es gilt deutsches Recht.