| 1. Diese Verkauf- und
Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte, auch für
solche in der Zukunft. Sie gelten auch dann, wenn nicht jeweils besonders
darauf Bezug genommen wurde. Soweit Einkaufsbedingungen unserer Kunden
entgegenstehen, sind diese unwirksam, selbst wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Andererseits gelten auch bei abweichenden
Einkaufsbedingungen für alle unsere Lieferungen unsere Lieferbedingungen
als vereinbart, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
Ein Widerruf in den allgemeinen Bedingungen genügt dazu nicht.
Eine etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen steht
der Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags
nicht entgegen. Mit der Übernahme des Liefergegenstands unterwirft
sich der Kunde in jedem Falle diesen Lieferbedingungen.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich
etwas Gegenteiliges erklärt wird. Angebote unserer Mitarbeiter
sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich wiederholt
oder bestätigt sind. Ein Gleiches gilt für mündliche
Vereinbarungen, Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bestimmungen.
Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist nur schriftlich
möglich. Kundenschutz kann nur ausnahmsweise für Einzelprodukte
bei garantierten Abnahmemengen gewährt werden.
3. Wir behalten uns geringfügige Abweichungen der Ware oder
der Ausführung von den Angaben in unseren Katalogen oder Angeboten
vor. Zusicherungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann
vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Ansonsten
sind Maße, Gewichts, Leistungs-, Beschaffungsangaben etc.
-Abbildungen und technische Angaben- auch solche in Prospekten,
Schreiben, Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen
für uns immer unverbindlich und erfolgen insbesondere in Prospekten
und Katalogen immer unter denn Vorbehalt der Änderung.
4. Lieferzeitangaben können nur als annähernd angesehen
werden Sie sind für uns unverbindlich, sofern sie vor uns
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sofern
wir wider Erwarten einmal mit unserer Lieferung in Verzug geraten
sollten, ist unser Kunde berechtigt, nach Ablauf einer einmonatigen
Nachfrist vorn Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss
schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet
sein. Neben dem Rücktrittsrecht stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche
nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit zu, die bei
Lieferung an einen Kaufmann bei grober Fahrlässigkeit unserer
Erfüllungsgehilfen entfallen. Ereignisse höherer Gewalt
und Betriebsstörungen, auch Streik und Aussperrung sowie sonstige
Ereignisse die unsere oder unserer Unterlieferanten Fertigung erschweren,
insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, geben uns das
Recht die Lieferfristen entsprechend der Beeinträchtigung
zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass
dem Kunden deshalb Schadensersatzansprüche zustehen.
5. Erklären wir uns bereit, neue Ware zurückzunehmen,
sofern sie sich in unversehrten Originalverpackungen befindet,
so sind wir berechtigt die Gutschrift bzw. Rückzahlung des
Kaufpreises um 30% zu kürzen, es sei darin, die Rücksendung
beruht auf einem anerkannten Mangel der Lieferung oder auf einem
Verschulden des Lieferers. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr
und Kosten des Kunden. Bei Warenpackungen, die nicht mehr original
verschlossen sind, behalten wir uns außerdem die Berechnung
von Analysenkosten vor.
6. Soweit wir bei bestimmten Produkten eine Lieferzusage von dem
Verwendungszweck abhängig machen müssen, haftet der Kunde
für alle etwaigen Nachteile, die uns aus unzutreffenden Angaben
erwachsen. Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur
im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften liegt,
gilt die Bestellung des Käufers gleichzeitig als Erklärung,
dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden
Sinne benutzt werden sollen. Die Verbraucher dieser Waren sind
gehalten unsere Produkte gemäß den Laboratoriumsrichtlinien
der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie anzuwenden.
7. Unsere Produkte sind für Laborzwecke und für den
Einsatz bei der industriellen Fertigung geprüft. Vor der eventuellen
Verwendung für einen anderen Zweck, insbesondere in der Medizin
oder bei der Lebens- oder Genussmittelverarbeitung müssen
sie vom Verwender auf ihre diesbezügliche Eignung überprüft
werden. Eine Haftung für diese Verwendung kann daher von uns
nicht übernommen werden.
8. Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Eingang zu untersuchen.
Beanstandungen jedweder Art, auch Falschlieferungen und die Lieferung
von Mehr- oder Mindermengen sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
müssen schriftlich angezeigt werden. Die beanstandete Ware
darf nicht verarbeitet werden. Ein Einbau oder eine sonstige Bearbeitung
stellt die Genehmigung der Lieferung als vertragsgemäße
Erfüllung dar und schließt Gewährleistungsansprüche
aus. Bei form- und fristgerechter Mängelrüge hat der
Besteller Anspruch auf Nachbesserung unserer Lieferung oder
- nach unserer Wahl - auf Lieferung einwandfreier Ware. Schlägt
die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche sind - außer
im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften - ausgeschlossen.
Bei Lieferung an einen Kaufmann gilt grundsätzlich: Die Mängelrüge
muss spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der
Ware bei uns eingegangen sein. Andernfalls gilt sie als genehmigt.
Wird von uns - gleichgültig aus weichem Grunde - weder nachgebessert
noch Ersatz geliefert, so hat der Kunde keinen weitergehenden Anspruch
als das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Wandlung, Minderung
sowie Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - auch solche
aus positiver Vertragsverletzung, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
oder wegen Verzugs mit der Gewährleistung - sind, außer
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die
Gewährleistungsfrist ist auf 3 Monate beschränkt.
9. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an unseren Lieferungen
bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftiger
Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung
vor. Bei Führung eines Kontokorrents erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt
auch auf dessen Saldo. Es besteht Übereinstimmung, dass wir
Eigentümer der Ware in jeder Form und in jeder Verarbeitungsstufe,
sowie auch im fertigen Zustand bleiben. Eigentumserwerb gemäß §950
BGB wird ausgeschlossen. Der Kunde erwirbt Eigentum für uns
und verwahrt die Ware für uns. Sollte eine Vereinigung oder
Vermischung unserer Waren mit Waren des Kunden oder eines dritten
erfolgen, so tritt der Kunde uns schon jetzt im Voraus das Eigentum
oder Miteigentum an den verbundenen Gegenständen ab und verwahrt
diese sorgfältig für uns. Der Kunde darf die gelieferte
Ware und die aus einer Verarbeitung oder Verbindung (Vermischung)
entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußern. Unser Abnehmer tritt
schon jetzt die Forderung gegen seinen Kunden aus dem Weiterverkauf
oder aus der Verarbeitung unserer Leistungen in Höhe des Betrags
unserer Rechnung zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
vorrangig an uns ab. Zahlungen des Kunden unseres Abnehmers, die
nicht an uns weitergeleitet werden, finden in erster Linie auf
den nicht an uns abgetretenen Teil der Gesamtforderung Anrechnung,
sofern der Zahlende nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt.
Soweit Forderungen an uns abgetreten sind, ist der Kunde zu jeder
Auskunft an uns verpflichtet. Er ist bis auf jederzeitigen Widerruf
zur Einziehung der Forderung für uns ermächtigt. Unsere
Einziehungsermächtigung bleibt hiervon unberührt. Der
Käufer ist verpflichtet uns von Pfändungen und sonstigen
Zugriffen Dritter auf unsere Ware oder die an uns abgetretenen
Forderungen sofort zu benachrichtigen. Kosten einer Intervention
gehen zu seinen Lasten. Sofern die uns gegebenen Sicherheiten den
Betrag unsere Forderungen um mehr als 25% übersteigen, sind
wir zur Rückübertragung in entsprechenden Umfang verpflichtet.
Mit Erfüllung unserer Forderungen einschließlich aller
Nebenforderungen gehen alle Sicherheiten ohne besondere Übertragung
auf den Kunden über Gerät der Kunde in Verzug, so sind
wir berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts
in unsere Verwahrung zu nehmen, bis der Kunde gezahlt hat. Ein
Rücktritt vom Vertrag liegt in einem solchen Falle nur bei
ausdrücklicher Erklärung unsererseits vor.
10. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Eching, sofern Abweichendes
nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Versand und Transport
erfolgen auch bei Verwendung unserer Fahrzeuge immer auf Gefahr
des Empfängers. Versandweg, Beförderungsmittel und Verpackungsart
werden wir unter Ausschluss jeder Haftung mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns im Rahmen der für die einzelnen Beförderungsmittel
geltenden Vorschriften auswählen. Eine Transportversicherung
für den Warenwert ist von uns pauschal für alle Lieferungen
abgeschlossen. Wir behalten uns vor, bei Einzelpositionen die Preise
bis zu +10% zu ändern, ohne dies vorher anzuzeigen. Dabei
liegt die Obergrenze bei 130 EUR je Position. Dem Kunden steht
im Falle einer nicht angezeigten Preiserhöhung ein Rückgaberecht
innerhalb von acht Tagen zu.
11. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ein etwaiger Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich
auf der Rechnung vermerkt ist und wenn die vermerkte Frist eingehalten
wird. Er errechnet sich aus dem Bruttorechnungsbetrag in der Höhe
des auf der Rechnung angegebenen Satzes. Voraussetzung für
jeden Skontoabzug ist die Regulierung aller anderen über 30
Tage alten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.
Zahlung durch Wechsel kann nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung erfolgen Schecks und Wechsel werden immer nur erfüllungshalber
angenommen. Wir behalten uns das Recht vor hereingenommene Wechsel
jederzeit ohne Angabe von Gründen als geeignetes Zahlungsmittel
zurückzuweisen und Barzahlung zu fordern. Wechsel müssen
bei einer Bank zahlbar gestellt sein. Ihre Laufzeit darf 90 Tage
nicht überschreiten. Spesen etc. gehen immer zu Lasten des
Kunden. Wechselzahlung schließt Skontoabzug aus. Die Zurückbehaltung
von Zahlungen ist bei Lieferung an einen Kaufmann ausgeschlossen.
Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern
es sich dabei nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderung handelt.
12. Zur Vermeidung von Fehlbuchungen und daraus resultierenden
Fehlmahnungen sind wir darauf angewiesen beim Zahlungseingang die
betreffende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und die einzelnen
Rechnungsbeträge zu erfahren. Wenn der Zähler mit dem
Rechnungsempfänger nicht identisch ist, muss bei der Zahlung
außerdem angegeben werden, auf wessen Namen die betreffende
Rechnung ausgestellt war. Zahlungen, die ohne Angaben dieser Daten
bei uns eingehen müssen wir zurückweisen bzw. als nicht
geleistet betrachten.
13. Zahlungsverzug tritt bei Lieferung an einen Kaufmann mit Ablauf
der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung ein. Wir sind dann - sonst
ab Mahnung - ohne weitere Nachweise zur Verrechnung von Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
berechtigt. Im Übrigen hat Verzug mit einer Zahlung die sofortige
Fälligkeit aller übrigen Forderungen zur Folge. Wir können
bei Zahlungsverzug eine weitere Belieferung von Barzahlung der
fälligen Verbindlichkeiten bzw. deren Sicherstellung abhängig
machen. Bei Wechsel- oder Scheckprotest, bei gegen den Kunden gerichteten
Pfändungen, bei Antrag auf Eröffnung des Vergleichs oder
Konkursverfahrens, aber auch bei Abnahmeverzug werden gestundete
Forderungen auch ohne ausdrückliche Erklärung sofort
fällig. Wir sind in diesem Falle aber auch berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt
unser Kunde mit mindestens zwei Raten in Verzug, so wird der gesamte
Rechnungsbetrag fällig
14. Schadensersatzansprüche des Kunden, und zwar auch solche
jedweder Art - zum Beispiel auch solche aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Beratungs-
oder Aufklärungspflicht, mangelhafter Lieferung etc. - sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen. Bei Lieferung an einen Kaufmann gilt dieser Ausschluss
auch für solche Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit
unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
15. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist
ausgeschlossen.
16. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit
uns geschlossenen Verträgen und für Lieferungen und Zahlungen
ist unser Geschäftssitz Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle beiderseitigen Ansprüche aus Geschäftsverbindung
einschließlich Ansprüchen aus Scheck und Wechsel sowie
die Frage der Gültigkeit des Vertrages selbst ist München.
Das gilt in jedem Falle auch für das Mahnverfahren. Nach unserer
Wahl können wir aber auch das für den Geschäftssitz
unseres Vertragspartners zuständige Gericht anrufen. Es gilt
deutsches Recht.
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